Digital bündeln.
Vorgeschlagen sind 200.000 digitale Einheiten zu je 50 €. Das ergäbe ein Zielvolumen von 10 Mio. €.
Eine Wohnidee. Eine mögliche gemeinsame Finanzierung. Die Idee: die Bürgerresidenz vermieten und später verkaufen.
Geplant ist eine digitale Beteiligung über ein Finanzinstrument. Sie würde kein Eigentum an einer Wohnung und kein Wohnrecht vermitteln.
Die Zahlen selbst durchspielen ↓Dies ist eine Vorschau, kein Anlageangebot. Emittentin, Finanzierung, Vertragsbedingungen und rechtliche Zulässigkeit sind noch nicht bestätigt. Es können keine Token gekauft oder reserviert werden.
Vorgeschlagen sind 200.000 digitale Einheiten zu je 50 €. Das ergäbe ein Zielvolumen von 10 Mio. €.
Als Rechenannahme stehen 4,5 % Zinsen pro Jahr im Raum, mit quartalsweiser Zahlung nach Vermietungsbeginn. Die Tragfähigkeit ist noch offen.
20 % eines vertraglich zu definierenden, ausschüttbaren Projektgewinns könnten anteilig an die Beteiligten fließen.
Bei 10 Mio. € vollständig verzinstem Kapital wären jährlich 450.000 € allein für die angenommenen Zinsen nötig. Mieten, Bau- und Betriebskosten, Leerstand, Steuern, Liquiditätsreserven und Rückzahlung müssen in einer belastbaren Kalkulation zusammenpassen. Dafür liegt hier noch kein geprüfter Nachweis vor.
Ändern Sie Betrag, Vermietungsdauer und Projektgewinn. Die Rechnung unterstellt die vollständige Finanzierung von 10 Mio. €.
20 Einheiten · 0,01 % des angenommenen Kapitals
* Hypothetische Bruttobeträge vor persönlichen Steuern und Gebühren. Zinsen werden nicht wiederangelegt. Weder Erträge noch Kapitalrückzahlung sind garantiert.
Ihr Anteil = Einlage ÷ 10 Mio. €. Ihr möglicher Bonus = ausschüttbarer Projektgewinn × 20 % × Ihr Anteil. Bei 1.000 € Einlage und einem angenommenen Projektgewinn von 1 Mio. € wären das 20 € Bonus. Die 20 % beziehen sich auf den Gewinn des Projekts, nicht auf Ihre Einlage.
Die Rechnung unterstellt eine Verzinsung während der gewählten Vermietungsjahre. Bauzeit, tatsächliche Laufzeit, Gewinnbegriff, Kostenabzüge und Zahlungsrang sind noch zu vereinbaren. Das Szenario „Ohne Verkaufsgewinn“ unterstellt weiterhin Zinszahlung und Kapitalrückzahlung; es ist keine Risikountergrenze.
Die Vorlage sieht einen qualifizierten Nachrang vor. Zins- und Rückzahlungen können ausfallen oder aufgeschoben werden. Ein Token schafft weder eine Einlagensicherung noch einen garantierten Käufer beim Weiterverkauf.
Für die Finanzierungsidee wird zunächst ein tragfähiges Modell ausgearbeitet. Die Interessentenliste ist noch nicht geöffnet.
Ein Fortschrittsbalken erscheint erst mit echten, überprüfbaren Daten. Das Erreichen einer Summe löst weder eine Emission noch eine rechtliche Freigabe aus.
So könnte eine spätere, unverbindliche Interessenbekundung aussehen. Aktuell wird nichts gespeichert oder versendet.
Ein Interesse wäre keine Kaufzusage und würde weder Token noch einen Vorrang sichern.
Emittentin und Registerstatus, belastbarer Finanzplan, endgültige Anlegerrechte, zulässiger Vertriebsweg, notwendige Prospekte und Informationen sowie gegebenenfalls ein zugelassener Plattformpartner. Hinzu kommen Datenschutz, Identitätsprüfung, Zahlungsabwicklung und eine unabhängige Prüfung der technischen Umsetzung.
Ein Rechts- und Kapitalmarktberater muss die konkrete Struktur prüfen. Die Aussagen „100 % rechtskonform“, „risikofrei“ oder „FMA-genehmigt“ lassen sich aus der vorliegenden Vorlage nicht ableiten.
Die ECSP-Schwelle beträgt laut ESMA insgesamt 5 Mio. € je Projektträger über zwölf Monate. Mehrere Angebote werden zusammengerechnet; eine Aufteilung des 10-Mio.-Ziels hebt diese Grenze nicht automatisch auf.
Die FMA erläutert die unterschiedlichen Crowdfunding-Regime und die Risiken eines qualifizierten Nachrangs. Quellenprüfung: 13. Oktober 2026. Die konkrete Einstufung dieses Modells ist offen.